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Die republikanischen Prinzipien der Neutralität und des Säkularismus haben endlich gewonnen. Am Montag bestätigte das Arbeitsgericht von Mantes-la-Jolie die Entlassung der verschleierten Mitarbeiterin des Kindergartenverbandes Baby Loup wegen "schwerwiegenden Fehlverhaltens und Ungehorsam". (Neuigkeiten vom 16.12.10)
Rückruf der Tatsachen
- Im Dezember 2008Nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit verlangt eine Mitarbeiterin der Baby Loup-Kinderkrippe, den Schleier tragen zu können.
- Die Geschäftsführung erinnert ihn an die Geschäftsordnung die das Tragen religiöser Insignien im Namen des Grundsatzes der konfessionellen, philosophischen und politischen Neutralität verbietet.
- Der Mitarbeiter lehnt ab seinen Schleier loslassen. Sie wird entlassen und wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens entlassen.
- Sie weist den Kindergarten zu vor Gericht wegen ungerechtfertigter Kündigung und Schadensersatzforderungen in Höhe von 80 000 €.
Ein Fall, der Aufsehen erregt
- Der ehemalige Angestellte ergreift die Hohe Kampfbehörde gegen Diskriminierung und für Gleichheit die Halde, die ihm Grund zum Grundsatz der Religionsfreiheit gibt.
- Baby Loup Kinderbett erhält, im Namen des republikanischen Säkularismusprinzips die Unterstützung vieler Persönlichkeiten, darunter Elisabeth Badinter.
- 13. Dezember 2010, Das Arbeitsgericht von Mantes-la-Jolie entschied sich für den Säkularismus. Er entließ die ehemalige Mitarbeiterin und bestätigte ihre Entlassung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens.
Frédérique Odasso
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